Neue Dienstleistung für FAGEBA-Kunden

An der Sitzung vom 19.06.2007 hat der Stiftungsrat beschlossen, eine neue Dienstleistung für die Kunden der FAGEBA anzubieten. Den angeschlossenen Branchen ist es neu möglich, über die FAGEBA einen brancheneigenen Fonds ‚Berufs- und Weiterbildung‘ und ‚Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz‘ zu bilden (Auszug aus dem Reglement siehe unten).

Die zuständige Stelle, die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Kanton Basel-Landschaft, hat mit Datum 31. August 2007 die Einführung der neuen Dienstleistung genehmigt.

Auszug aus dem Reglement der FAGEBA

Art. 17 Fonds ‚Berufs- und Weiterbildung‘ und ‚Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz‘

Im Auftrag der angeschlossenen Verbände kann die FAGEBA das Inkasso von Beiträgen zu Gunsten ‚Berufs- und Weiterbildung‘ oder ‚Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz‘ vornehmen.

Das dadurch geäufnete Kapital wird pro Verband separat ausgewiesen und steht für Ausgaben im Bereich ‚Berufs- und Weiterbildung‘ oder ‚Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz‘ den Verbänden zur Verfügung. Tritt bei einem angeschlossenen Verband eine Unterdeckung im Bereich des Branchenkapitals auf, kann die FAGEBA dieses geäufnete Kapital zur Deckung der Lücke beiziehen.

Durch das Inkasso von Beiträgen zugunsten ‚Berufs- und Weiterbildung‘ oder Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz‘ wird die ordnungsgemässe Erbringung der gesetzlichen Familienzulagen sowie der weiteren Leistungen gemäss Art. 15 und 16 dieses Reglements nicht beeinträchtigt.‘