Orientierung Familienzulagen ab 1.1.2009

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den Änderungen aufgrund der Einführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) geben.

Insbesondere die Anspruchsberechtigung für Kinder mit Wohnsitz im Auslandwurde neu definiert. Durch die Gesetzesneuerungen bzw. –anpassungen werden künftig die Abklärungen ausführlicher und bringen einen Mehraufwand für alle Beteiligten mit sich. Wir bedauern dies und danken Ihnen heute schon für Ihre Mitarbeit.

1.       Höhe der Familienzulagen
Die Kinderzulage beträgt weiterhin 200 Franken im Monat. Die Ausbildungszulage wird von bisher 220 Franken auf neu 250 Franken im Monat erhöht.

2.       Einkommen des Kindes während der Ausbildung
Ein Anspruch auf Ausbildungszulage besteht nur solange das Kind bei einem allfälligen Einkommen die Obergrenze von 27’360 Franken im Jahr  (2’280 Franken im Monat) nicht übersteigt.

3.       Teilzeitbeschäftigung
Es werden nur ganze Zulagen ausgerichtet. Das Mindesterwerbseinkommen zum Bezug von Familienzulagen beträgt 6’840 Franken im Jahr (570 Franken im Monat).

4.       Anspruchskonkurrenz
Haben mehrere Personen für das gleiche Kind Anspruch auf Familienzulagen, wird gemäss FamZG die Reihenfolge neu geregelt.

5.       Differenzzulagen
Sind beide Elternteile in verschiedenen Kantonen erwerbstätig und gewähren diese beiden Kantone unterschiedlich hohe Zulagen, so besteht ein Anspruch auf eine Differenzzahlung.

6.       Selbständigerwerbende / Nichterwerbstätige
Selbständigerwerbende (in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft) und Nichterwerbstätige sind ebenfalls dem Gesetz unterstellt und demnach zum Bezug von Familienzulagen berechtigt aber auch beitragspflichtig.

Ausführlichere Erläuterungen zum Bundesgesetz für Familienzulagen und die mit sich bringenden Änderungen finden Sie auf unserer Website www.fageba.ch

Selbstverständlich erhalten Sie das neu angepasste Reglement, welches noch zur Genehmigung bei den dafür zuständigen Amtsstellen vorliegt. In der Beilage stellen wir Ihnen im Weiteren das neue Anmeldeformular für den Bezug von Familienzulagen zu. Sollten Sie weitere Exemplare benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne zu. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Formular auf unserer Website auszufüllen (kann nicht online zugestellt werden).

Freundliche Grüsse
Ihre FAGEBA