Anwendung der neuen Gemeinschaftsverordnungen in der EU – Auswirkungen für die Schweiz

Anwendung der neuen Gemeinschaftsverordnungen Nr. 883/2004 und987/2009 in der EU seit dem 1. Mai 2010 – Auswirkungen für die Schweiz

Am 1. Mai 2010 wurden in den 27 EU-Mitgliedstaaten die Verordnungen 1408/71 und  574/72 durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sowie die Durchführungsverordnung
(EG) Nr. 987/2009 ersetzt.

In den Beziehungen zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten finden die neuen Verordnungen derzeit keine Anwendung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnungen in der Schweiz ist noch nicht bekannt. Eine diesbezügliche Information erfolgt zu gegebener Zeit.

Ab dem 1. Mai 2010 werden in den Mitgliedstaaten der EU neue Formulare in Umlauf gesetzt.

Solange die Schweiz formell die neuen Verordnungen nicht übernimmt, können die neuen  Gemeinschaftsformulare in den Beziehungen zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten nicht verwendet werden.

Es sind daher, bis auf weiteres, die bisherigen Formulare zu verwenden. Um jedoch eine pragmatische und flexible Anwendung der Koordinationsregelungen nicht zu beeinträchtigen, werden wir die in den Mitgliedstaaten der EU in Umlauf gebrachten neuen Formulare akzeptieren.