Wie oft werden die Familienzulagen ausbezahlt?
Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden durch den Arbeitgeber monatlich mit dem Lohn ausbezahlt und sind nicht AHV/IV/EO-pflichtig.
Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden durch den Arbeitgeber monatlich mit dem Lohn ausbezahlt und sind nicht AHV/IV/EO-pflichtig.
Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden von den Arbeitgebenden ausbezahlt. Wir empfehlen Arbeitgebenden, die Zulagen erst dann auszurichten, wenn die FAGEBA eine entsprechende Verfügung (Zulagenentscheid) ausgestellt hat.
Unter Downloads finden Sie alle notwendigen Unterlagen. Das entsprechende Formular muss vollständig ausgefüllt und sowohl vom Arbeitgebenden als auch vom Arbeitnehmenden bezüglicherweise Selbständigerwerbenden unterschrieben und im Original der FAGEBA mit den entsprechenden Unterlagen zugestellt werden. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch…
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Begriff der Ausbildung: Die Ausbildung muss mindestens 4 Wochen dauern und systematisch auf ein Bildungsziel ausgerichtet sein. Das angestrebte Bildungsziel führt entweder zu einem bestimmten Berufsabschluss oder ermöglich eine berufliche Tätigkeit ohne speziellen Berufsabschluss, oder, falls die Ausbildung nicht zum…
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Ein Anspruch für eine Ausbildungszulage besteht für Kinder, die eine Ausbildung im Sinne von Art. 25 Abs. 5 AHVG absolvieren und sofern das jährliche Einkommen, des in Ausbildung stehenden Kindes, nicht höher ist als die maximale volle Altersrente (CHF 2’450.–…
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Die auf Bundesebene festgelegte Mindestausbildungszulage beträgt für Personen vom 16. Lebensjahr an bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres monatlich CHF 250.–. Höhere Beiträge können kantonal festgelegt werden. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Flash….
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Die auf Bundesebene festgelegte Mindestzulage beträgt für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres monatlich CHF 200.–. Höhere Beiträge können kantonal festgelegt werden. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Flash. > Kanton Basel-Stadt : CHF…
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Seit 1.1.2013 sind Selbständigerwerbende dem Bundesgesetz über die Familienzulagen unterstellt und somit in allen Kantonen abrechnungspflichtig. (Dementsprechend besteht auch der Anspruch in allen Kantonen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind.)
Alle Arbeitgeber und Selbständigerwerbende sind ausnahmslos verpflichtet, über eine Familienausgleichskasse (FAK) abzurechnen. Bisherige Befreiungen entfallen. Die Arbeitgeber müssen sich in jedem Kanton, in dem sie ihren Geschäftssitz oder eine Zweigniederlassung betreiben, einer dort tätigen FAK anschliessen. Zweigniederlassungen unterstehen daher der…
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Seit dem 1. Januar 2009 sind die Familienzulagen im Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) gesamtschweizerisch geregelt. Anspruch auf Zulagen haben: Alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende Alle Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen Alle in der Landwirtschaft Beschäftigten