Welche Firmen profitieren von diesem Angebot?
Alle Firmen, deren GAV eine solche Kautionspflicht vorsieht, dem Verband des betreffenden Gewerbes angeschlossen sind und die mit der FAGEBA abrechnen.
Alle Firmen, deren GAV eine solche Kautionspflicht vorsieht, dem Verband des betreffenden Gewerbes angeschlossen sind und die mit der FAGEBA abrechnen.
Der Kassenrat der FAGEBA hat beschlossen, den der Familienausgleichskasse angeschlossenen Firmen der Branchenverbände diese zusätzliche Dienstleistung gratis anzubieten.
Bei der zentralen Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz in Pratteln: www.zkvs.ch
Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages gelten unmittelbar für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im jeweiligen Geltungsbereich des GAV.
Kautionen dienen der Absicherung von Konventionalstrafen, Vollzugskosten, Kontroll- und Verfahrenskosten. Werden sie von den Betrieben nicht bezahlt, haben die Paritätischen Kommissionen unter bestimmten, im jeweiligen GAV definierten Voraussetzungen, die Möglichkeit auf die Kaution Zugriff zu nehmen.
Eine Kautionsversicherung ist eine Versicherung zur Erfüllung der Kautionspflicht in schweizerischen Gesamtarbeitsverträgen.