Familienzulagengesetz im Kanton Basel-Landschaft: 2007

Seit dem 1. Januar 2006 gelten folgende Zulagenansätze:

Kinderzulage: CHF 200.00 pro Monat
Ausbildungszulage: CHF 220.00 pro Monat

Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht (AnobAG) werden per 1.1.2007 an eine Familienausgleichskasse angeschlossen und haben ab diesem Datum Anspruch auf Familienzulagen. Betriebe, die heute durch einen Gesamtarbeitsvertrag oder aufgrund anderer gesetzlicher Ausnahmen nicht an eine Familienausgleichskasse angeschlossen sind, werden per 1.1.2007 angeschlossen.

Der Beitragssatz an die Familienausgleichskasse beträgt ab 1.1.2007: 1.8%.