Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Todesfall?

Wird das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmenden aufgelöst und hinterlässt der Arbeitnehmende den Ehegatten oder minderjährige Kinder oder – bei Fehlen dieser Erben – andere Personen, denen gegenüber er eine Untersützungspflicht zu erfüllen hat, besteht über den Tod hinaus eine Lohnfortzahlung des Arbeitgebenden.