Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden durch den Arbeitgeber monatlich mit dem Lohn ausbezahlt und sind nicht AHV/IV/EO-pflichtig.
Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden durch den Arbeitgeber monatlich mit dem Lohn ausbezahlt und sind nicht AHV/IV/EO-pflichtig.