Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Anstellungsdauer des Verstorbenen in der Firma. Vom Eintritt bis zum vollendeten 4. Dienstjahr erhalten die Anspruchsberechtigten 1 Monatslohn, ab dem 5. Dienstjahr 2 Monatslöhe.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Anstellungsdauer des Verstorbenen in der Firma. Vom Eintritt bis zum vollendeten 4. Dienstjahr erhalten die Anspruchsberechtigten 1 Monatslohn, ab dem 5. Dienstjahr 2 Monatslöhe.