Wohin müssen sich Eltern wenden, die Familienzulagen beziehen möchten?

Arbeitnehmende stellen einen Antrag bei ihren Arbeitgebenden, die diesen an die zuständige Familienausgleichskasse weiterleiten.

Selbständigerwerbende wenden sich an die Familienausgleichskasse bei der sie die FAK-Beiträge abrechnen.