Arbeitnehmende stellen einen Antrag bei ihren Arbeitgebenden, die diesen an die zuständige Familienausgleichskasse weiterleiten.
Selbständigerwerbende wenden sich an die Familienausgleichskasse bei der sie die FAK-Beiträge abrechnen.
Arbeitnehmende stellen einen Antrag bei ihren Arbeitgebenden, die diesen an die zuständige Familienausgleichskasse weiterleiten.
Selbständigerwerbende wenden sich an die Familienausgleichskasse bei der sie die FAK-Beiträge abrechnen.