IV wird vom AHV-Fonds abgekoppelt: In Zukunft wird die Invalidenversicherung eigenständig wirtschaften müssen

Die angeschlagene IV bekommt befristet mehr Geld. Im Gegenzug wird sie künftig auf eigenen Füssen stehen und ohne finanzielle Hilfe der AHV bestehen müssen.

Bemerkenswert rasch und einmütig hat das Parlament die Vereinigung von AHV und IV aufgelöst, nachdem die Schulden der einen Sozialversicherung die andere Versicherung allmählich auszuhöhlen drohten (siehe Text unten). So hat nach dem Ständerat gestern auch der Nationalrat der Aufspaltung des AHV/IV-Fonds in drei rechtlich selbstständige Fonds für AHV, IV und Erwerbsersatzordnung (EO) zugestimmt. Die AHV wird somit in Zukunft nicht mehr für die Verluste der IV gerade stehen müssen.

Startkapital

Gestritten wurde im Nationalrat über die Startmittel, die man der IV auf den Weg in die Eigenständigkeit mitgeben will. Die SVP verlangte, auf jede Starthilfe zu verzichten: Es sei wichtig, den Druck auf die IV aufrechtzuerhalten, denn sie müsse aus eigener Kraft in die schwarzen Zahlen gelangen. Alle anderen Parteien hielten sich indes an ihr Versprechen, der IV zusätzliches Geld zu geben. Die neusten Zahlen zeigten zwar, dass die Zahl der neuen IV-Renten aufgrund der 4. und 5. IV-Revision allmählich zurückgingen, meinte CVP-Nationalrat Reto Wehrli (SZ). Es bleibe aber noch die finanzielle Vergangenheitsbewältigung, also die Finanzierung all jener Renten, die während der letzten Jahrzehnte gesprochen worden sind.

Steuererhöhung

Neben einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte
(baz von gestern) soll deshalb der IV zum Start ein Fondskapital
von fünf Milliarden Franken aus dem AHV-Fonds zugewiesen werden. Fünf Milliarden, weil künftig auch für die IV die Vorgabe gelten wird, 50 Prozent der IV-Jahresausgabe in Form frei verfügbarer Mittel als Fondsvermögen parat zu haben.
Die fünf Milliarden Franken sollen in Form eines Darlehens geliefert werden, für das der Bund jährlich Schuldzinsen
bezahlen muss. Der Ständerat hatte sich für eine Einlage à fonds perdu ausgesprochen. In diesem Punkt müssen sich die beiden Kammern noch finden.

Überforderung

Vergeblich versuchte die SP, der IV noch weiteres Geld zuzusprechen. Mehrwertsteuererhöhung und fünf Milliarden Startkapital würden der IV nicht reichen, um ihre enormen Verpflichtungen zu erfüllen und alle laufenden Renten zu
bezahlen, mahnte SP-Sprecherin Silvia Schenker (BS). Entweder man erhöhe die Mehrwertsteuer um 0,7 statt um 0,4 Prozentpunkte, oder man leiste einen zusätzliche Beitrag aus der
Bundeskasse von nochmals fünf Milliarden Franken. Beides wurde im Rat jedoch deutlich abgelehnt. Stattdessen hat der Nationalrat bereits das nächste Sparprogramm lanciert: Der Bundesrat erhielt den Auftrag, bis Ende 2010 eine Vorlage für eine 6. IV-Revision zu präsentieren, in der Vorschläge für weitere Sanierungsmassnahmen enthalten sind.

Abstimmung

Dieser neue Sparauftrag ist vorerst vor allem als politisches
Zeichen zu verstehen: Es soll der Bevölkerung zeigen, dass nicht nur neues Geld in die IV gesteckt wird, sondern dass gleichzeitig auch nach weiteren Kürzungsmöglichkeiten gesucht wird. Denn der Entscheid des Parlaments, der IV mit einer Zusatzfinanzierung
unter die Arme zu greifen, ist noch lange nicht unter Dach: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer muss in einer Abstimmung auch noch vom Volk abgesegnet werden, und für ein Ja braucht es sowohl das Volks- als auch das Ständemehr. Einfach wird diese
Abstimmung nicht zu gewinnen sein: Das letzte Mal, im Mai 2004, wurde eine Mehrwertsteuererhöhung für den AHV/IV-Fonds klar verworfen.

Schuldenbeladene Invalidenversicherung

AHV/IV-Fonds: Die beiden Sozialversicherungen AHV und IV sind heute in einem gemeinsamen Ausgleichfonds vereint. Dort lebt die defizitäre IV indes seit Jahren von den Reserven der AHV. Etwa 1,5 Milliarden Franken jährlich muss die AHV aufwerfen, damit die IV ihre Renten auszahlen kann.

IV-Defizit: Um dieses jährliche Defizit aus der Welt zu schaffen, soll die Mehrwertsteuer (MwSt.) befristet für die Jahre 2010 bis 2016 erhöht werden. Der Nationalrat will eine lineare Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte. Der Ständerat votierte bisher für eine abgestufte Erhöhung von 0,2 bis
0,5 Prozentpunkten.

IV-Schulden: Der Schuldenberg hat mittlerweile die Zehn-Milliarden-Grenze überschritten. Was mit diesen Schulden geschehen soll, ist unklar. Der Bundesrat wollte sie mit einem buchhalterischen Federstrich abschreiben und aus der Rechnung des Ausgleichsfonds tilgen. Das Parlament dagegen will, dass die Schuld im AHV-Fonds stehen bleibt. Die AHV soll dafür aus der Bundeskasse entsprechende
Schuldzinsen von jährlich 350 Millionen Franken erhalten.