Kinderzulagen im Baselbiet: Wie weiter in Basel?

Der Baselbieter Landrat hat sich klar hinter die Familienentlastung gestellt. Gewerbenahe Politiker wehrten sich aber gegen die Erhöhung der Kinderzulagen. Was geschieht nun im Kanton Basel-Stadt? Die kmu News fragen nach.

kmu News: Philipp Spichty, Sie sind Geschäftsführer der beiden Familienausgleichskassen FAK Basler KMU und FAGEBA. Was bedeutet der Entscheid des Baselbieter Landrats?

Philipp Spichty: Der Baselbieter Regierungsrat schlug vor, die Kinderzulagen von 170 auf 200 und die Ausbildungszulagen von 190 auf 220 Franken zu erhöhen. Für die Wirtschaft würde dies eine grosse Zusatzbelastung bedeuten. Daher wehrten sich die bürgerlichen Parteien. Nun soll das Volk über die Höhe bestimmen. Weniger umkämpft war hingegen der Systemwechsel. Neu gilt der Grundsatz: «Ein Kind = eine Zulage ». Heutzutage haben zum Beispiel Teilzeitarbeitende keinen Anspruch auf eine volle Zulage. Neu müssen alle Unternehmen an eine Familienausgleichskasse angeschlossen sein, und unter diesen Kassen wird ein Lastenausgleich eingerichtet.

Basel-Stadt will offenbar das Baselbieter Modell übernehmen? Noch ist das Geschäft im Baselbiet nicht abgeschlossen, das Volk hat das letzte Wort. Die Ausgleichs-kasse Basel-Stadt wird also noch abwarten. Das Ziel ist jedoch klar, die Höhe der Zulagen zwischen den beiden Basel zu koordinieren, solange auf Bundesebene noch keine Klarheit herrscht.

Und wie steht der Kanton Basel-Stadt zum Systemwechsel?
Dieser wird erst vorgenommen, wenn die Rahmenbedingungen aufgrund des Bundes-gesetzes über die Familienzulagen feststehen. Bevor eine Vorlage ausgearbeitet wird, sollen auch noch die Sozialpartner und die Kinderzulagenkommission miteinbezogen werden. Aber eben: Hierzu müssen zunächst die bundesweiten Handlungsspielräume bekannt sein. Beim jetzigen Stand des Bundesgesetzes wäre zum Beispiel die An-erkennung der GAV (Befreiung von der Anschlusspflicht) nicht mehr möglich.