Die neue Pflegefinanzierung 05.025 ist bereit für die Nationalratsdebatte in der kommenden Sommersession. Im Gegensatz zum Ständerat will die Gesundheitskommission (SGK) der grossen Kammer die Beteilung der Versicherten gesetzlich begrenzen.
Die Vorlage wurde von der SGK mit 23 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen verabschiedet, wie Präsident Pierre Triponez (FDP/BE) am Freitag den Medien in Bern mitteilte. Sie soll verhindern, dass Heimpflege und Spitex für die Krankenversicherung zum Fass ohne Boden werden.
Gemäss Ständerat wird der Bundesrat die Pflegeleistungen bezeichnen und abgestufte Beiträge der Grundversicherung festlegen. An der Belastung der Kassen von rund zwei Milliarden soll sich nichts ändern. Wie die restlichen 40 Prozent der Pflegekosten auf Versicherte und öffentlich Hand zu verteilen sind, will der Ständerat den Kantonen überlassen.
Höchstens 7100 Franken
Entgegen dem Beitragsmodell des Erstrates schlägt die Nationalratskommission mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor, dass die Grundversicherung die Kosten der ärztlich angeordneten Akut- und Übergangspflege (ambulant und im Heim) voll übernimmt. Der Bundesrat soll die Dauer dieser Kostenübernahme bestimmen.
Der Krankenkassenverband santésuisse hat gegen diesen Vorschlag bereits protestiert. Die Mehrkosten von rund einer Milliarde für diese Entlastung der öffentlichen Hand müssten die Versicherten mit einer Prämienerhöhung von über fünf Prozent bezahlen, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.
Neu beschloss die SGK sodann mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass den Pflegebedürftigen höchstens 20 Prozent der nicht von der Versicherung gedeckten Pflegekosten überwälzt werden dürfen, was jährlich etwa 7100 Franken entspricht. Den Rest sollen die Kantone übernehmen. Im Ständerat war ein entsprechender Antrag klar verworfen worden.
Bei der Kostenaufteilung zwischen Kassen und Kantonen legte sich die SGK noch nicht fest. Bis zur Differenzbereinigung mit dem Ständerat werde das erforderliche Zahlenmaterial vorliegen, sagte Triponez. Stéphane Rossini (SP/VS) liess vor den Medien durchblicken, dass die vom Ständerat postulierte Kostenneutralität für die SGK nicht tabu sei.
Möglichst lange zu Hause
Bereits an einer früheren Sitzung hatte die SGK verschiedene Freigrenzen für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen erhöht. Für Alleinstehende hob sie das anrechenbare Reinvermögen von 25 000 auf 37 500 an, für Ehepaare von 40 000 auf 60 000 Franken.
Die Freigrenze für selbstbewohntes Wohneigentum erhöhte die Kommission von 75 000 auf 112 500 Franken. Für Ehepaare, von denen ein Teil zuhause und der andere im Heim oder Spital lebt, soll die Freigrenze 300 000 Franken betragen. Die gleiche Freigrenze dehnte die SGK nun auch auf Ehepartner aus, die beide zuhause leben und Hilflosenentschädigung beziehen.