Seit 1. Januar 2006 ist im Kanton Basel-Landschaft ein neues Kinderzulagengesetz in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin wurden die Kinderzulagen von 170 auf neu 200 Franken und die Ausbildungszulagen von 190 auf neu 220 Franken erhöht. Im Kanton Basel-Stadt liegen die Zulagen noch bei 170 und 190 Franken. Der Basler Regierungsrat will diese nun aber per 2007 auf das Baselbieter Niveau anheben; dem Grossen Rat wird eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Eine vollständige und analoge Übernahme des Baselbieter Familienzulagegesetzes sei aber erst möglich, wenn die nötigen Weichenstellungen auf Bundesebene erfolgt seien, teilt die Basler Regierung mit.
Im Kanton Baselland müssen sich nach einer Übergangsfrist von einem Jahr per 1. Januar 2007 alle Betriebe, die heute durch einen Gesamtarbeitsvertrag oder aufgrund anderer gesetzlicher Ausnahmen vom Ausschluss an eine Familienausgleichskasse befreit sind, und alle Selbstständigerwerbende einer Familienausgleichskasse anschliessen . Die bisher befreiten Firmen und Selbstständigerwerbenden haben die Wahl, wo sie künftig die Familienzulagen abwickeln.