Neues Mutationsformular der Familienausgleichkasse

Anlässlich der Einführung des Familienzulagenregisters sind sämtliche Familienaus-gleichskassen gehalten, die Stammdaten ihrer Bezüger auf dem aktuellsten Stand zu halten. Um dieser Auflage nachkommen zu können, sind wir auf die umgehenden Mutationsmeldungen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden angewiesen (Mit-wirkungspflicht Art. 31 ATSG).

Zu diesem Zweck haben wir ein Mutationsformular erstellt. Künftig sind damit folgende Änderungen sofort zu melden:

– Geburt, Tod oder Adoption eines Kindes
– Übernahme oder Auflösung eines Pflegeverhältnisses
– Beginn, Abbruch oder sonstige Änderungen eines Ausbildungsverhältnisses
– Trennung oder Scheidung
– Heirat oder Partnerschaftseintrag
– Krankheit / Unfall / Invalidität
– Bezüge von einem anderen Staat
– Austritt aus Firma
– markante Änderung im Lohnanspruch

Bei allfälligen Unklarheiten steht Ihnen das Team der Familienausgleichskasse jederzeit gerne zur Verfügung.