Revision der Arbeitslosenversicherung: Das Wichtigste in Kürze

Am 26. September 2010 wird über die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) abgestimmt. Mit ihr kann die ALV finanziell stabilisiert werden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Revision notwendig, ausgewogen und zweckmässig ist. Nur eine stabile ALV kann Arbeitslose wirksam unterstützen und fördern. Die Revision leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit in der Schweiz.

Die Schweizerische Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet gute Leistungen. Sie gewährt ein Ersatzeinkommen von 70 oder 80 Prozent des versicherbaren Lohnes, eine lange Bezugsdauer von Taggeldern, effiziente Beratung und Vermittlung sowie eine breite Palette an arbeitsmarktlichen Massnahmen wie Berufspraktika für Jugendliche oder Einarbeitungszuschüsse für ältere Arbeitslose.
Die Ausgaben der ALV übersteigen aber die Einnahmen. Seit 2004 entsteht ihr dadurch ein Defizit von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr. Die Schulden belaufen sich inzwischen auf rund 7 Milliarden Franken (Stand per Ende Juni 2010). Die finanzielle Schieflage ist entstanden, weil die Finanzierung der ALV seit der letzten Anpassung auf einer zu optimistisch eingeschätzten durchschnittlichen Arbeitslosenquote beruht.

Ziele der Revision

Die Revision dient dazu,

  • die ALV finanziell wieder ins Gleichgewicht zu bringen und
  • die Schulden abzubauen.

Massnahmen zur Stabilisierung der ALV

Die Revision sieht eine ausgewogene Mischung aus Minderausgaben in der Höhe von 622 Millionen Franken und Mehreinnahmen von 646 Millionen Franken vor.

Mehreinnahmen

  • Lohnabzüge: Diese werden für Löhne bis 126‘000 Franken von 2,0 auf 2,2 Prozent erhöht.
  • Solidaritätsprozent: Bis die Schulden abgebaut sind, wird von allen Besserverdienenden ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent auf dem Teil des Lohns zwischen 126 000 und 315‘000 Franken erhoben. Die Besserverdienenden leisten damit einen Sonderbeitrag an die ALV.

Minderausgaben

Die wichtigsten Massnahmen sind:

  • Engere Koppelung der Bezugsdauer an die Beitragszeit: Mit einer Beitragszeit von 1 Jahr sind die Beschäftigten heute in der Regel 1,5 Jahre lang versichert. Künftig gilt: Wer mindestens ein Jahr lang Beiträge entrichtet hat, erhält ein Jahr lang Taggelder – ab anderthalb Jahren Beitragszeit werden anderthalb Jahre lang Taggelder bezahlt.
    Da unter 25-Jährige durchschnittlich nicht länger als sechs Monate ohne Arbeit sind, sieht die Revision für sie eine Bezugsdauer von höchstens neun Monaten vor, sofern sie nicht für den Unterhalt von Kindern aufkommen müssen.
  • Längere Wartezeiten: Wer arbeitslos ist, hat heute in der Regel nach einer Wartezeit von 5 Tagen Anspruch auf Taggelder. Mit der Revision wird die Wartezeit bei Einkommen von über 60 000 Franken auf 10, 15 oder 20 Tage erhöht. Je höher das Einkommen, desto länger die Wartezeit. Nicht betroffen sind Personen mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern. Bei den jungen Erwachsenen, die nach der Schule oder dem Studium keine Stelle finden, gilt künftig mit einer Wartezeit von 120 Tagen die gleiche Regel wie für unter 25-Jährige ohne Kinder, die zum Beispiel nach der Matur arbeitslos werden.

Nichts ändert sich hingegen für junge Erwachsene, die während der Berufslehre oder eines Werkstudiums gearbeitet und somit ihre Beitragszeit erfüllt haben. Für sie gelten die allgemeinen Wartezeiten.

Die Grundleistungen der ALV bleiben erhalten: Sie hilft erwerbslosen Personen während der Stellensuche weiterhin finanziell und begleitet sie beim Schritt zurück in die Arbeitswelt. Die ALV gewährt Firmen in konjunkturell schwierigen Zeiten zudem auch in Zukunft Kurzarbeitszeitentschädigungen. Das hilft, Arbeitsplätze zu sichern.