Statistik über die Familienzulagen

Die Verordnung zum neuen Gesetz über die Familienzulagen sieht die Einführung einer nationalen Statistik vor (FamZV Art. 20). Das Ziel dieser Statistik ist es, finanzielle und strukturelle Angaben zu einem sehr wichtigen Bereich der Familienpolitik (Leistungen in der Höhe von ca. 5 Milliarden Franken) zu liefern. Das BSV hat die Leitung dieses Projektes übernommen.
Die Statistik über die Familienzulagen beinhaltet die folgenden 3 Zielsetzungen:

  • Erhebung von strukturellen Informationen, die zur Begleitung des Gesetzgebungsprozesses und zur Ausübung der Aufsicht erforderlich sind. Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen bezüglich Funktionsweise des Systems.
  • Sammlung von Finanzdaten, die für die nationale Buchhaltung und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen erforderlich sind.
  • Einbeziehung des Informationsbedarfs auf Kantons- und Bundesebene unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Durchführungsorgane.

Aufgrund der Gesetzgebung bedingt die Durchführung der Statistik eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BSV, den Kantonen und den betroffenen Familienausgleichskassen.