Der Kassenrat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er setzt sich zusammen je aus der Präsidentin oder dem Präsidenten oder eines Delegierten jedes angeschlossenen Berufs- oder Branchenverbandes sowie eines Vertreters des Detailhandels und zwei von der Geschäftsleitung des Gewerbeverbandes Basel-Stadt bezeichneten Mitgliedern. Deren Amtsdauer beträgt drei Jahre.
Die Revision erfolgt durch eine Revisionsstelle, die vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannt ist. Die Wahl der Revisionsstelle erfolgt jährlich durch den Kassenrat.