Die bisherige Regelung bei unbezahltem Urlaub wurde mittels Bundesgerichtsurteil vom 23. März 2011 (8C 713/2010) umgestossen. Mangels gesetzlicher Grundlagen kann kein Anspruch auf Familienzulagen bestehen.
Ein unbezahlter Urlaub führt folglich zu einer Einstellung und gegebenenfalls einem kurzzeitigen Wechsel in der Bezugsberechtigung. Diese Regelung gilt auch für Frauen, die ihren 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub mittels unbezahlten Urlaubs verlängern.
In Anlehnung an diesen Entscheid sind der Familienausgleichskasse alle unbezahlten Urlaube zu melden.