Ergänzungsleistung zur Vaterschaftsentschädigung
Anspruch
Erwerbstätige Väter sowie die Ehefrau der Mutter, die im Sinne von Art. 255a Abs. 1 ZGB als anderer Elternteil gilt, haben im Verlauf der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Urlaub, welcher über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt wird. Diese zwei Wochen entsprechen zehn Urlaubstagen für ein Vollzeitpensum. Je nach Beschäftigungsgrad des erwerbstätigen Vaters bzw. der Ehefrau der Mutter kann sich die Anzahl der Urlaubstage ändern.
Wie hoch ist die Entschädigung des andern Elternteils?
Die Entschädigung des andern Elternteils wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 220.00 pro Tag.
Weitere Informationen zur Vaterschaftsentschädigung finden Sie im Merkblatt Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter).
Ergänzungsleistung zur Vaterschaftsentschädigung
Währenddem von der Erwerbsersatzordnung 80% des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 220.00 pro Tag, entschädigt werden, entschädigt die FAGEBA ab dem 01.01.2025 die restlichen 20%. Die Entschädigung wird jedoch analog zur Militärdienstentschädigung nur für Werktage gewährt.
Von der Ergänzungsleistung zur Vaterschaftsentschädigung können Mitglieder folgender Verbände profitieren:
- Gipsermeisterverband Basel-Stadt
- Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM Sektion Basel-Stadt