Am Tag der Frau hat der Nationalrat mit 78 zu 74 Stimmen eine Motion gutgeheissen, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub zu unterbreiten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt solche neuen Soziallasten ab.
Nach der Motion soll der Vater im Anschluss an die Geburt eines Kindes Anrecht auf „einige“ Wochen Vaterschaftsurlaub haben und eine Erwerbsausfallentschädigung erhalten, die analog zur Entschädigung während des Mutterschaftsurlaubs geregelt wäre.
Begründet wird die Motion unter anderem mit dem Hinweis auf die tiefen Geburtenraten in der Schweiz. Dem ist entgegenzuhalten, dass nicht der Vaterschaftsurlaub zur Geburtenförderung beitragen kann, sondern generell die erleichterte Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dazu gehören Massnahmen, wie sie im soeben erschienenen und vom Schweizerischen Arbeitgeberverband unterstützten „KMU-Handbuch Beruf und Familie“ des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) aufgezeigt werden (siehe auch Meldung vom 14.2.07 auf dieser Site). Die Umsetzung solcher Massnahmen muss in der Gestaltungsfreiheit der betroffenen Unternehmungen und Arbeitnehmenden bleiben. Sofern dabei Väter betroffen sind, braucht es einen grundsätzlichen Wandel ihrer Haltung in dem Sinne, dass sie über das ganze Kindes- und Jugendalter ihre Pflichten ernst nehmen und verlässliche Partner in der Kinderbetreuung sind. Die blosse Präsenz der Väter in den ersten Lebensmonaten des Kindes, wie sie mit dem Vaterschaftsurlaub unterstützt werden soll, ist demgegenüber weniger wichtig.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt einen obligatorischen, bezahlten Vaterschaftsurlaub aber vor allem deshalb ab, weil damit den Arbeitgebern neue Soziallasten aufgebürdet würden: Die Beiträge an die Erwerbsersatzordnung würden ansteigen, und in vielen Fällen – vor allem bei den KMU – ergäben sich aus der Absenz der Betroffenen zusätzliche Kosten. Solche zwingenden Belastungen der Unternehmungen sind strikte abzulehnen. Wenn sie es im Rahmen eines Gesamtleistungspakets für opportun halten, können die Sozialpartner freiwillig angepasste Lösungen treffen.
Völlig verfehlt ist der Versuch, die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs als Akt der Gleichstellung zu begründen. Der bezahlte Vaterschaftsurlaub lässt sich nicht mit dem 2005 eingeführten Mutterschaftsurlaub vergleichen. Die Mutterschaftsleistungen decken den Erwerbsausfall während der Zeit, für welche das Arbeitsgesetz den Müttern zu ihrem Schutz das Arbeiten verbietet. Ein solches Arbeitsverbot besteht für die Väter nicht!