Kaution

Verschiedene kantonale und regionale Gesamtarbeitsverträge verpflichten die angeschlossenen Firmen mit einer Kautionspflicht für in- und ausländische Firmen.

Die Familienausgleichskasse für das Basler Gewerbe erspart seinen Mitgliedern ein aufwändiges und teures Verfahren und bietet den angeschlossenen Verbänden eine unbürokratische Dienstleistung an: eine Kaution. Alle bei der Fageba angeschlossenen Firmen, mit einer solchen Kautionspflicht im GAV, erhalten die Kautionsurkunde im FAK-Beitragssatz inklusive.

Folgende Fragen und Antworten geben Ihnen genauere Auskunft darüber:

Was ist eine Kautionsversicherung?

Eine Kautionsversicherung ist eine Versicherung zur Erfüllung der Kautionspflicht in schweizerischen Gesamtarbeitsverträgen.

Warum muss eine Kaution gestellt werden?

Kautionen dienen der Absicherung von Konventionalstrafen, Vollzugskosten, Kontroll- und Verfahrenskosten. Werden sie von den Betrieben nicht bezahlt, haben die Paritätischen Kommissionen unter bestimmten, im jeweiligen GAV definierten Voraussetzungen, die Möglichkeit auf die Kaution Zugriff zu nehmen.

Wer ist von der Kautionspflicht betroffen?

Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages gelten unmittelbar für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im jeweiligen Geltungsbereich des GAV.

Wo finde ich mehr Informationen?

Bei der zentralen Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz in Pratteln: www.zkvs.ch

Was hat die FAGEBA damit zu tun?

Der Kassenrat der FAGEBA hat beschlossen, den der Familienausgleichskasse angeschlossenen Firmen der Branchenverbände diese zusätzliche Dienstleistung gratis anzubieten.

Welche Firmen profitieren von diesem Angebot?

Alle Firmen, deren GAV eine solche Kautionspflicht vorsieht, dem Verband des betreffenden Gewerbes angeschlossen sind und die mit der FAGEBA abrechnen.