Erhält der Mitarbeitende auch während seines Militär-, Zivildienstes, Zivilschutzes oder ihrer Mutterschaft Familienzulagen?

Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz während des Anstellungsverhältnisses unterbricht die Zulagenberechtigung nicht, da der Erwerbsersatz (EO) und die Mutterschaftsentschädigung (MSE) als Lohnersatz gelten.