Es werden nur volle Zulagen ausbezahlt; Teilzulagen gibt es nicht mehr. Zum Bezug einer vollen Zulage ist berechtigt, wer über ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 7’350.– (CHF 612.– pro Monat) verfügt.
Es werden nur volle Zulagen ausbezahlt; Teilzulagen gibt es nicht mehr. Zum Bezug einer vollen Zulage ist berechtigt, wer über ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 7’350.– (CHF 612.– pro Monat) verfügt.