Frauenfeld – Der Grosse Rat Thurgau hat daran festgehalten, die Familienzulagen der Staatsangestellten um 21 Prozent auf monatlich 225 Franken zu kürzen. (rr/sda)
Am 26. November entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das Bundesgesetz über die Familienzulagen (kurz FamZG). Das FamZG wurde am 24. März dieses Jahres vom Parlament knapp gutgeheissen. Daraufhin hat der Schweizerische Gewerbeverband, unterstützt durch andere Wirtschaftsverbände. Das Referendum ergriffen.
Kernstück des Gesetzes sind national gültige Mindestsätze fr die Familienzulagen. Für Kinder bis zum Alter von 16 Jahren sollen monatlich mindestens 200 Franken und für auszubildende bis zum 25. Lebensjahr mindestens 250 Franken ausgerichtet werden. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmende und nichterwerbstätige, nicht aber Selbständigerwerbende. Die arbeitgeberfinanzierten Familienzulagen sind nur ein Teil der Familienpolitik der Kantone und fallen bisher ausschliesslich in deren Zuständigkeit. Die Zulagen sind deshalb in schweizweit über 50 Familienzulageordnungen auf die Bedürfnisse der verschiedenen Regionen und spezifischen Berufsgruppen zugeschnitten.